AUTODOC Richtlinien
Der AUTODOC Marktplatz ist ein sicherer, freundlicher und fairer Ort für alle Nutzer, an dem Käufer die perfekten Ersatz- und Zubehörteile für ihre Fahrzeuge finden und registrierte Verkäufer diese Produkte den Käufern anbieten können. Damit dies für alle möglich ist, ist es unerlässlich, dass sich alle Nutzer an bestimmte Regeln halten, insbesondere an alle geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTODOC, einschließlich der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz , die Verkäuferbedingungen, alle geltenden Gesetze und die folgenden AUTODOC Richtlinien.
Alle Nutzer sollten sich mit den AUTODOC Richtlinien vertraut machen, bevor sie den AUTODOC Marktplatz nutzen und auch danach regelmäßig während der Nutzung. Die AUTODOC Richtlinien stellen keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Wenn sich ein Nutzer unsicher ist, was er auf dem AUTODOC Marktplatz (rechtlich) tun darf und was nicht, sollte er zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor der Nutzer den AUTODOC Marktplatz nutzt.
AUTODOC kann diese AUTODOC Richtlinien von Zeit zu Zeit ändern oder neue AUTODOC Richtlinien einführen und wird die (registrierten) Nutzer entsprechend informieren .
INHALT
- AUTODOC Richtlinie über verbotene Produkte und Angebote
- AUTODOC Richtlinie zum geistigen Eigentum und sonstige Rechten
- AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten
- AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten
- AUTODOC Richtlinie für Bewertungen von Drittanbietern
- AUTODOC Richtlinie für Verpackung, Versand und Lieferung
- AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit
- AUTODOC Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
- AUTODOC Richtlinie zur Energiekennzeichnung
1. AUTODOC RICHTLINIE ÜBER VERBOTENE PRODUKTE UND ANGEBOTE
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie über verbotene Produkte und Angebote erläutert, welche Produkte und Angebote auf dem AUTODOC Marktplatz zulässig sind und welche nicht.
Diese AUTODOC Richtlinie über verbotene Produkte und Angebote stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Wenn ein Verkäufer unsicher ist, ob ein bestimmtes Produkt oder Angebot zulässig ist, sollte der Verkäufer AUTODOC konsultieren oder zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor er das Produkt oder Angebot auf dem AUTODOC Marktplatz einstellt.
Produkte dürfen auf dem AUTODOC Marktplatz nur von AUTODOC und zuvor registrierten Verkäufern ("Verkäufer") beworben, angeboten und verkauft werden. Es ist Verkäufern und sonstigen Dritten nicht gestattet, Dienstleistungen auf dem AUTODOC Marktplatz zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen, auch nicht in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten, es sei denn, AUTODOC hat dies für die jeweilige spezifische Dienstleistung ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Auf dem AUTODOC Marktplatz dürfen nur Produkte beworben, angeboten und verkauft werden und Angebote erstellt werden, die mit den AUTODOC Bedingungen und allen geltenden Gesetzen übereinstimmen.
Verbotene Produkte und Angebote
Auf dem AUTODOC Marktplatz sind Produkte und Angebote verboten, die gegen die AUTODOC Bedingungen, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere wenn
- das Produkt kein Ersatzteil oder Zubehör für Fahrzeuge ist;
- das Anbieten, der Verkauf, die Weitergabe oder die Verwendung des Produkts gegen geltendes Recht verstößt (z.B. Glühbirnen oder andere elektrische oder elektronische Geräte, die nicht den geltenden Energieeffizienznormen entsprechen; Dashcams, die nach geltendem Recht unzulässig sind; Geräte zur Änderung oder Einstellung des Kilometerzählers; Geräte zur Steuerung von Verkehrsampeln; Funkgeräte, die auf unzulässigen Frequenzen arbeiten; Geräte oder Zubehör, die die Aufzeichnung von Geschwindigkeitskontrollen oder anderen Verkehrskontrollmaßnahmen unzulässig beeinträchtigen; unzulässige Geräte zum Öffnen oder Aufbrechen von Schlössern, einschließlich Code-Grabbing-Geräte; Einsatzfahrzeugbeleuchtung oder Sirenen, einschließlich Linsen oder Lichter/LEDs für solche Systeme; Geräte, Zubehör oder Software, die die Leistung von Fahrzeugen oder Teilen davon unzulässig verändern oder dazu beitragen, diese unzulässig zu verändern, einschließlich Geräte, Zubehör oder Software, die dazu bestimmt sind, Sauerstoffsensoren, Auspuff-Servo-Eliminatoren und Gaspedalsteuerungen zu umgehen oder deren Durchfluss zu verringern);
- das Produkt oder das Angebot das geistige Eigentum Dritter verletzt, wie z.B. Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Topographien von Halbleitern und integrierten Schaltkreisen, geografische Angaben oder andere Rechte Dritter, wie z.B. das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten oder Persönlichkeitsrechte (siehe auch AUTODOC Richtlinie zum Geistigen Eigentum und anderen Rechten);
- das Produkt nicht sicher ist oder gegen geltendes Produktsicherheitsrecht verstößt (siehe auch AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit)
- das Produkt noch nicht in der Europäischen Union ist oder dort auf Bestellung hergestellt wird;
- das Produkt (einschließlich der Produktverpackung) nicht die erforderlichen Kennzeichnungen (z.B. CE-Kennzeichnung oder ECE-Kennzeichnung), Unterlagen oder Anleitungen enthält bzw. aufweist;
- das Produkt ausschließlich für militärische, polizeiliche oder sonstige staatliche Zwecke konzipiert oder hergestellt wird;
- der Verkäufer nicht über die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen verfügt, um das Produkt zu bewerben, anzubieten und zu verkaufen;
- das Produkt von einem Hersteller oder einer staatlichen Behörde zurückgerufen wurde oder im Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte (Safety Gate) gemeldet wurde;
- das Produkt gefährliche Materialien oder Stoffe wie explosive Ausgangsstoffe, ozonabbauende Chemikalien, krebserregende oder radioaktive Stoffe enthält oder solche Materialien oder Stoffe freisetzt;
- das Produkt oder Teile davon nach Artenschutz- und anderen Umweltgesetzen rechtswidrig sind (z.B. Europäische Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115);
- das Angebot nicht ausschließlich dem Zweck dient, zulässige Ersatzteile für Fahrzeuge anzubieten und zu verkaufen;
- das Angebot auch Dienstleistungen umfasst, die über die im Rahmen eines Kaufvertrags geschuldeten Leistungen hinausgehen;
- das Angebot Hyperlinks, Website-Adressen (URL), E-Mail-Adressen oder Telefonnummern enthält, die nicht gesetzlich vorgeschrieben oder in den AUTODOC Bedingungen ausdrücklich vorgesehen sind;
- das Angebot in unzulässiger Weise personenbezogene Daten enthält oder zur Bekanntgabe solcher Daten auffordert;
- das Angebot Coupons, Gutscheine, Bonussysteme, E-Geld oder andere zusätzliche Inhalte umfasst, die über das Ersatzteil oder Zubehör für das Fahrzeug hinausgehen; oder
- das Angebot auf eine Kontaktaufnahme oder einen Verkauf außerhalb des AUTODOC Marktplatzes abzielt.
AUTODOC prüft die Angebote der Verkäufer grundsätzlich nicht, bevor sie auf dem AUTODOC Marktplatz eingestellt werden, behält sich aber das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Sollte ein Produkt oder Angebot unzulässig sein, behält sich AUTODOC das Recht vor, das Produkt oder Angebot sofort zu entfernen und den Verkäufer zu benachrichtigen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten.
Wenn Nutzer Produkte oder Angebote auf dem AUTODOC Marktplatz sehen, von denen sie glauben, dass sie gegen die AUTODOC Bedingungen oder geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen ("Rechtswidrige Inhalte"), haben sie die Möglichkeit, diese Produkte oder Angebote über die in jedem Angebot enthaltene Meldefunktion an AUTODOC zu melden. AUTODOC wird diese Meldungen unverzüglich prüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Information der betroffenen Nutzer gemäß der AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten.
Diese Richtlinie über verbotene Produkte und Angebote kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. AUTODOC wird die Verkäufer darüber rechtzeitig im Voraus informieren. Wenn eine solche Aktualisierung dazu führt, dass ein Produkt oder ein Angebot, das der Verkäufer bereits online zur Verfügung gestellt hat, nicht mehr zulässig ist, muss der Verkäufer dieses Produkt oder Angebot unverzüglich entfernen.
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2. AUTODOC RICHTLINIE ZUM GEISTIGEN EIGENTUM UND SONSTIGE RECHTEN
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zum geistigen Eigentum und sonstigen Rechten enthält die Grundsätze zum geistigen Eigentum und sonstigen Rechten auf dem AUTODOC Marktplatz.
Zum geistigen Eigentum gehören u.a. Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Halbleitertopographien und integrierte Schaltungslayouts sowie geografische Angaben. Zu den sonstigen Rechten Dritter gehören u.a. das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) und das Persönlichkeitsrecht, einschließlich des Rechts am eigenen Bild (zusammenfassend als "geistiges Eigentum und sonstige Rechte" bezeichnet). Diese Rechte am geistigen Eigentum sonstigen Rechten sind durch verschiedene Gesetze und Vorschriften in unterschiedlichen Rechtsordnungen geschützt, einschließlich der nationalen Gesetze der jeweiligen EU Mitgliedstaaten, des EU Rechts und zwischenstaatlicher Vereinbarungen.
Auf dem AUTODOC Marktplatz dürfen keine Produkte beworben, angeboten oder verkauft werden und es dürfen keine Bilder, Grafiken, Fotos, Texte oder sonstige Inhalte oder Informationen (zusammenfassend als "Informationen" bezeichnet) veröffentlicht werden (z.B. im Rahmen von Angeboten von Verkäufern oder im Rahmen von Bewertungen), die das geistige Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Insbesondere sind Produkte, die eine Nachahmung oder unter Produktpiraterie fallen, strengstens verboten. Auf dem AUTODOC Marktplatz dürfen daher nur Produkte beworben, angeboten und verkauft werden und es dürfen nur Informationen veröffentlicht werden, die entweder keinen geisigen Eigentum oder sonstigen Rechten unterliegen oder für die der Verkäufer selbst über das entsprechende geistige Eigentum oder sonstiges Recht verfügt oder der Verkäufer eine Erlaubnis oder Lizenz von dem/den jeweiligen Rechteinhaber(n) eingeholt hat oder nach geltendem Recht hierzu berechtigt ist.
Sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, dürfen Marken und Handelsnamen verwendet werden, um Waren als solche des Markeninhabers zu kennzeichnen oder auf sie hinzuweisen, wenn eine solche Verwendung notwendig ist, um ein Produkt, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, zu identifizieren. Eine solche Verwendung darf jedoch in keiner Weise implizieren oder den falschen Eindruck erwecken, dass das betreffende Produkt vom Markeninhaber hergestellt oder lizenziert wird. Die Rechteinhaberschaft muss gemäß dem geltenden Recht angegeben werden.
Diese AUTODOC Richtlinie zum geistigen Eigentum und sonstigen Rechten stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Nutzers, abschließend zu prüfen, ob das Produkt oder die Informationen, die er auf dem AUTODOC Marktplatz bewerben, anbieten, verkaufen oder veröffentlichen möchte, geistiges Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Wenn der Nutzer unsicher ist, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Information geistiges Eigentum oder sonstige Rechte verletzt, sollte der Nutzer zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor er das Produkt bewirbt, anbietet oder verkauft oder die Information auf dem AUTODOC Marktplatz einstellt.
AUTODOC überprüft grundsätzlich keine Angebote oder Informationen, bevor diese auf dem AUTODOC Marktplatz beworben, angeboten, verkauft oder eingestellt werden, behält sich aber das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Sollte ein Produkt oder eine Information geistiges Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzen, behält sich AUTODOC das Recht vor, das Produkt oder die Information unverzüglich zu entfernen und den jeweiligen Nutzer zu benachrichtigen. AUTODOC weist darauf hin, dass Verletzungen des geistigen Eigentums und sonstiger Rechte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen sowie zivilrechtliche Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche für den entgangenen Gewinn oder die Rechtsverfolgungskosten der Rechteinhaber nach sich ziehen können. Weitere Einzelheiten sind in der AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten zu finden.
AUTODOC arbeitet mit Herstellern, OEMs, Rechteinhabern, Inhaltseigentümern und Strafverfolgungsbehörden zusammen, um verletzende Produkte und Angebote bzw. Informationen zu bekämpfen und sie vom AUTODOC Marktplatz zu entfernen. Wenn Inhaber von geistigem Eigentum oder sonstigen Rechten oder andere Nutzer oder Strafverfolgungsbehörden Produkte oder Informationen auf dem AUTODOC Marktplatz sehen, die ihrer Ansicht nach die AUTODOC Bedingungen oder geltende Gesetze oder geistiges Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzen, haben sie die Möglichkeit, diese Produkte oder Informationen über die im Zusammenhang mit Angeboten und Informationen Dritter bereitgestellte Meldefunktion an AUTODOC zu melden. AUTODOC wird diese Meldungen unverzüglich prüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Information der betroffenen Nutzer gemäß der AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten.
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3. AUTODOC RICHTLINIE ZUR MODERATION VON RECHTSWIDRIGEN INHALTEN
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten erklärt, wie AUTODOC rechtswidrige Inhalte auf dem AUTODOC Marktplatz moderiert.
Auf dem AUTODOC Marktplatz ist es untersagt, Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen, Angebote zu erstellen oder Informationen oder Inhalte zu veröffentlichen, die gegen die AUTODOC Bedingungen, geltendes (lokales) Recht oder Rechte Dritter verstoßen (zusammenfassend „rechtswidrige Inhalte“) (siehe auch die AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten und die AUTODOC Richtlinie für Bewertungen von Drittanbietern).
AUTODOC prüft keine Produktangebote oder sonstige Inhalte, bevor diese von Dritten auf dem AUTODOC Marktplatz beworben, angeboten, verkauft oder veröffentlicht werden, behält sich aber das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.
Es besteht die Möglichkeit, Produkte, Angebote und sonstige Inhalte auf dem AUTODOC Marktplatz zu melden, die für rechtswidrige Inhalte gehalten werden. Dies kann über die hierfür vorgesehene und deutlich gekennzeichnete Meldefunktion geschehen. Fragen, Beschwerden und andere Meldungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit können auch an den AUTODOC Kontakt für Produktsicherheit gerichtet werden (siehe auch AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit).
Erhält AUTODOC eine Meldung über vermeintlich rechtswidrige Inhalte oder findet AUTODOC bei seinen stichprobenartigen Überprüfungen Produkte, Angebote oder sonstige Inhalte, bei denen es sich um rechtswidrige Inhalte handeln könnte, wird AUTODOC unverzüglich die gesetzlich vorgesehenen und die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz festgelegten Maßnahmen ergreifen und die betroffenen Nutzer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren. Je nach den genauen Umständen des Einzelfalls kann AUTODOC insbesondere Angebote oder sonstige Inhalte vorübergehend oder dauerhaft sperren oder entfernen oder in besonders schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen Verkäufer und sonstige Nutzer vorübergehend oder dauerhaft für die Nutzung einzelner Funktionen oder des gesamten AUTODOC Marktplatzes sperren. Personen, die von solchen Maßnahmen von AUTODOC betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen solche Maßnahmen und sonstige Entscheidungen von AUTODOC (einschließlich der Entscheidung, einer Meldung nicht nachzugehen) über das AUTODOC interne Beschwerdemanagement Beschwerde einzulegen. Alle anderen Rechte der Nutzer bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen, insbesondere zu möglichen Maßnahmen von AUTODOC und den Rechten und Rechtsbehelfen des Nutzers, finden sich in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz.
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4. AUTODOC RICHTLINIE ZUM ALLGEMEINEN VERHALTEN
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten erläutert die wichtigsten Verhaltensgebote und -verbote auf dem AUTODOC Marktplatz.
Alle Angebote, Aktivitäten und Inhalte, die gegen geltendes (lokales) Recht oder die geltenden AUTODOC Bedingungen verstoßen oder die Rechte Dritter (insbesondere geistige Eigentumsrechte) verletzen (zusammenfassend „rechtswidrige Inhalte“), sind auf dem AUTODOC Marktplatz strengstens untersagt (siehe auch die AUTODOC Richtlinie für Bewertungen von Drittanbietern).
AUTODOC bittet alle Nutzer, sich gegenseitig freundlich und mit Respekt zu behandeln. Alle Äußerungen und sonstigen Inhalte, die geeignet sind, andere Personen oder andere Unternehmen oder Produkte zu täuschen, zu schädigen oder zu verunglimpfen, sind verboten. Insbesondere sind beleidigende, hasserfüllte, verleumderische, gewalttätige oder diskriminierende Äußerungen (insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht oder Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung) strengstens verboten.
Darüber hinaus sind alle Aktivitäten untersagt, die nicht darauf gerichtet sind, Ersatzteile und sonstiges Zubehör für Fahrzeuge auf dem AUTODOC Marktplatz durch registrierte Verkäufer zum Verkauf anzubieten oder als (potenzieller) Käufer auf dem AUTODOC Marktplatz zu suchen und zu kaufen. Insbesondere sind alle Aktivitäten untersagt, die darauf abzielen, Informationen (insbesondere personenbezogene Daten anderer Nutzer) zu sammeln, andere Nutzer zu anderen Themen oder Aspekten zu kontaktieren oder gar zu belästigen, oder Geschäfte außerhalb des AUTODOC Marktplatzes abzuschließen. Weiterhin ist es verboten, für politische, religiöse, weltanschauliche oder sonstige Themen, Zwecke oder Vereinigungen zu werben, die nicht im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Verkauf bzw. Kauf von Ersatzteilen oder sonstigem Zubehör für Fahrzeuge stehen.
Nutzer haben die Möglichkeit, Produkte, Angebote, Aktivitäten und sonstige Inhalte anderer Nutzer auf dem AUTODOC Marktplatz zu melden, die sie für rechtswidrige Inhalte halten. Dies kann über die eigens dafür vorgesehene und deutlich gekennzeichnete Meldefunktion geschehen (siehe auch die AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten).
Für den Fall, dass sich Nutzer bedroht oder angegriffen fühlen oder Opfer einer Straftat werden, empfiehlt AUTODOC außerdem, dass sie sich unverzüglich an die zuständigen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden wenden.
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5. AUTODOC RICHTLINIE FÜR BEWERTUNGEN VON DRITTANBIETERN
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie für Bewertungen von Drittanbietern enthält Informationen über die wichtigsten Do's and Don’ts in Bezug auf Bewertungen von Drittanbietern auf dem AUTODOC Marktplatz („Drittanbieter“).
AUTODOC bietet Käufern auf dem AUTODOC Marktplatz die Möglichkeit, im Zusammenhang mit abgeschlossenen Transaktionen mit Drittanbietern auf dem AUTODOC Marktplatz ein Feedback zu bestimmten, von AUTODOC vorgegebenen Aspekten und Kriterien abzugeben („Bewertungen“). Zweck der Bewertungen ist es, anderen (potenziellen) Käufern die bestmögliche Information über Produkte und Verkäufer zu ermöglichen und den Drittanbietern ein konstruktives Feedback von den Käufern zu geben. Zudem hat AUTODOC so die Möglichkeit, die Dienstleistungen und Leistungen der Drittanbieter zu evaluieren. Ein Anspruch auf Abgabe einer Bewertung besteht nicht. Bewertungen können erst abgegeben werden, nachdem der Käufer eine Bestellung bei diesem Drittanbieter getätigt hat. Drittanbieter sind von der Abgabe von Bewertungen ausgeschlossen, auch wenn es sich bei dem zu bewertenden Verkauf um einen privaten Kauf des Drittanbieters handelt.
Drittanbieter können anhand spezifischer Kriterien bewertet werden, um die Gesamtqualität der Dienstleistung des Drittanbieters zu beurteilen. Die Bewertungen können folgende Punkte umfassen:
- Allgemeine Bewertung des Drittanbieters, wobei eine Bewertung zwischen 1 (niedrigste) und 5 (höchste) Sternen vergeben wird.
- Erläuterung (Freitextfeld): Die Käufer werden gebeten, in einem Freitextfeld eine kurze Erklärung für ihre Bewertung abzugeben, in der sie die Gründe für ihre Bewertung erläutern.
- Zusätzliche Fragen zu den Kriterien, die der Käufer mit Ja oder Nein beantworten kann (je nach Verfügbarkeit):
- War die Lieferzeit für die Bestellung wie erwartet?
- Hat der Drittanbieter korrekte Versand- und Verfolgungsinformationen geliefert?
- War das Produkt bei der Ankunft sicher verpackt und in gutem Zustand?
- Stimmt das erhaltene Produkt mit der Beschreibung des Drittanbieters überein?
Bewertungen werden gesammelt, gespeichert und den Drittanbietern angezeigt, um ihnen zu helfen, ihren Service zu verbessern und um AUTODOC zu ermöglichen, den Service und die Leistung der Drittanbieter zu evaluieren. Die Bewertungen werden in der ersten Phase nicht öffentlich für Käufer angezeigt, sondern erst später (z.B. auf der Verkäuferseite).
AUTODOC überprüft keine Bewertungen, bevor sie auf dem AUTODOC Marktplatz veröffentlicht werden, behält sich aber das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. Hat ein Käufer eine Bewertung abgegeben, kann diese nicht mehr geändert werden. Im Falle besonderer Umstände, die eine nachträgliche Änderung oder Löschung erfordern, kann sich der Käufer, der die Bewertung abgegeben hat, an den AUTODOC Kundenservice wenden.
Bewertungen mit mutmaßlich rechtswidrigem Inhalt (siehe auch AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten) können über die dafür vorgesehene und deutlich gekennzeichnete Meldefunktion an AUTODOC gemeldet werden. AUTODOC wird die Meldung und die gemeldete Bewertung umgehend prüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen (siehe auch AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten).
AUTODOC ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Käufer zu bitten oder aufzufordern, nach Abschluss einer Transaktion Bewertungen abzugeben.
Alle Bewertungen und Kommunikationen auf dem AUTODOC Marktplatz müssen fair und konstruktiv sein (siehe auch AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten). Jeder Missbrauch von Bewertungen für unangemessene oder rechtswidrige Zwecke ist verboten. Unzulässige Bewertungen können sofort entfernt werden. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
- Einreichung, Beauftragung oder Koordinierung von gefälschten Bewertungen;
- Unangemessene, irrelevante oder rechtswidrige Inhalte, insbesondere Beleidigungen, Drohungen, diskriminierende Äußerungen oder falsche Behauptungen oder sonstige Inhalte, die gegen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTODOC (insbesondere die AUTODOC Richtlinie zum allgemeinen Verhalten), geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen;
- Die Verwendung der Bewertungen durch den Käufer, um etwas von dem Drittanbieter zu erhalten, worauf der Käufer eigentlich keinen Anspruch hat;
- Die Aufnahme von Adressen (einschließlich (Hyper-)Links und E-Mail-Adressen), Kontaktangaben (einschließlich Telefonnummern) oder anderen personenbezogenen Daten (z. B. Namen) in den Bewertungen;
- Die Verwendung der Bewertungen für Zwecke, die nicht mit der Transaktion oder den im Bewertungssystem geforderten Aspekten und Kriterien zusammenhängen, einschließlich Werbung für Waren, Dienstleistungen oder Dritte;
- Die Bewertung von Drittanbietern durch Käufer, die eine enge Beziehung zu dem Drittanbieter haben, insbesondere wenn der Käufer und der Drittanbieter in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine enge familiäre Beziehung haben oder befreundet sind;
- Die Abgabe von Bewertungen im Auftrag anderer; sowie
- Unzulässige Einflussnahme des Drittanbieters auf den Käufer, um diesen zur Abgabe einer (guten) Bewertung oder zur Änderung oder Entfernung einer abgegebenen Bewertung zu veranlassen, einschließlich incentivierter Bewertungen
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6. AUTODOC RICHTLINIE FÜR VERPACKUNG, VERSAND UND LIEFERUNG
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTODOC, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die „AUTODOC Bedingungen“) und alle geltenden (lokalen) Gesetze einhalten. Diese AUTODOC Richtlinie zu Verpackung, Versand und Lieferung enthält wichtige Informationen über die Gebote und Verbote im Zusammenhang mit der Verpackung, dem Versand und der Lieferung von Produkten, die von Drittanbietern auf dem AUTODOC Marktplatz verkauft werden.
Alle Informationen zu Verpackung, Versand und Lieferung der von AUTODOC auf dem AUTODOC Marktplatz verkauften Produkte finden Sie unter diesem Link.
Versandarten und Versandkosten
Verkäufer sind verpflichtet, in ihren Angeboten genaue Informationen über die verfügbaren Versandarten, etwaige zusätzliche Versandkosten und Lieferzeiten anzugeben. Sofern das nicht anders angegeben ist, müssen alle Standardversandkosten im Gesamtpreis des Produkts enthalten sein. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, die gekauften Produkte mit der vom Käufer gewählten Versandart und innerhalb der angegebenen Lieferzeit zu versenden. Der Verkäufer darf nicht von der vom Käufer gewählten Versandart abweichen, es sei denn, der Käufer hat dem freiwillig und ohne Druck zugestimmt oder die vom Käufer gewählte Versandart ist aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich (geworden).
Es ist Verkäufern insbesondere verboten, im Angebot höhere Versandkosten für Eilversand anzugeben, als dem Verkäufer tatsächlich entstehen, oder zusätzliche Versandkosten für einen Standardversand zu berechnen (da diese Kosten bereits im Gesamtpreis enthalten sind, siehe oben).
Versandbestätigung und Informationen zur Sendungsverfolgung
Sobald der Verkäufer das verkaufte Produkt zur Auslieferung gebracht hat (z.B. durch Übergabe an den Versanddienstleister), muss der Verkäufer AUTODOC unverzüglich, spätestens jedoch 12 Stunden nach Versendung des Produkts, über die dafür vorgesehene Funktion im Verkäuferkonto benachrichtigen und die folgenden Angaben machen:
- Name des Versanddienstleisters; sowie
- Verfolgungsnummer
Verpackung
Verkäufer sind verpflichtet, alle auf dem AUTODOC Marktplatz verkauften Produkte in einer angemessenen und sicheren Art und Weise zu verpacken, die der Art, Größe und Beschaffenheit der Produkte angemessen ist und den geltenden Gesetzen entspricht. Die Produkte müssen in der Verpackung mit ausreichendem Verpackungsmaterial geschützt sein.
Das Versandpaket muss alle gekauften Produkte einschließlich ihrer Komponenten und Zubehörteile, wie bestellt, sowie alle nach den AUTODOC Bedingungen und dem geltenden Recht erforderlichen Informationen und Dokumente enthalten, einschließlich (soweit zutreffend) Anleitungen, Produktsicherheit, EU-Konformitätserklärung und anderen wichtigen Produktinformationen, Warnhinweisen, Informationen und Etiketten für etwaige Rücksendungen, einschließlich der obligatorischen Informationen über das Widerrufsrecht, und andere Verbraucherschutzinformationen.
Die Verpackung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Kennzeichnungen auf der Außenseite tragen (einschließlich, falls zutreffend, der CE-Kennzeichnung und aller erforderlichen Abfallsymbole und -kennzeichnungen, z. B. das Trimago-Logo), insbesondere wenn die Produkte oder Teile davon zerbrechlich sind oder gefährliche oder giftige Stoffe enthalten oder freisetzen können.
Soweit möglich, sollten alle Produkte einer Bestellung in einem einzigen Paket verpackt und versandt werden, um die Lieferung für den Käufer zu vereinfachen und der Umwelt zuliebe.
Die Verpackung darf keine andere Marke oder keinen anderen Namen als den des Verkäufers tragen.
Lieferung
AUTODOC empfiehlt dem Käufer, erst dann einen Termin mit einer Werkstatt zu vereinbaren, wenn der Käufer die bestellten Produkte erhalten hat, da die Lieferzeiten je nach Versandadresse, Verfügbarkeit der Teile, Feiertagen und Versanddienstleister variieren können.
Der Käufer wird gebeten, alle Verpackungen und Alt-Teile verantwortungsbewusst nach den geltenden Gesetzen zu entsorgen und sich im Zweifelsfall an den Verkäufer oder den AUTODOC Kundendienst zu wenden.
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7. AUTODOC RICHTLINIE ZUR PRODUKTSICHERHEIT
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die „AUTODOC Bedingungen“) sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit enthält wichtige Informationen zur Produktsicherheit, zu Ansprechpartnern und zu den damit verbundenen Abläufen auf und in Bezug auf den AUTODOC Marktplatz.
Diese AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, abschließend zu prüfen, ob das Produkt bzw. das Angebot den geltenden Produktsicherheitsgesetzen entspricht und ob der Verkäufer in seiner jeweiligen Eigenschaft als Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeur, Händler, etc.) alle diesbezüglichen Anforderungen erfüllt. Wenn ein Verkäufer unsicher ist, ob alle anwendbaren Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind oder ein bestimmtes Produkt sicher und konform ist, sollte der Verkäufer zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor er das Produkt auf dem AUTODOC Marktplatz bewirbt, anbietet oder verkauft.
Produktsicherheit
Auf dem AUTODOC Marktplatz dürfen nur Produkte beworben, angeboten und verkauft sowie Angebote erstellt werden, die sicher sind und den AUTODOC Bedingungen sowie allen geltenden (lokalen) Gesetzen entsprechen. Insbesondere müssen alle Produkte den geltenden Produktsicherheitsgesetzen, einschließlich der Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) und anderen EU-Harmonisierungsvorschriften, entsprechen. Produkte, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen, sind verboten. Insbesondere ist es verboten, Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen, die
- nicht den geltenden Produktsicherheitsgesetzen (oder anderen Gesetzen) entsprechen;
- vom Hersteller oder einem anderen Wirtschaftsakteur in der Lieferkette zurückgerufen worden sind; oder
- von einer zuständigen (nationalen) Behörde zurückgerufen oder gemeldet wurden, insbesondere wenn das Produkt in dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte („Safety Gate Portal“), hinterlegt wurde.
Die Nutzer können die Produktsicherheitsinformationen des jeweiligen Verkäufers in klarer und deutlich sichtbarer Weise im jeweiligen Angebot und auf der Verkäuferseite des jeweiligen Verkäufers finden, einschließlich
- Angaben zum Hersteller (d. h. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, Postanschrift und elektronische Adresse);
- wenn der Hersteller nicht in der Europäischen Union ansässig ist, zusätzlich die Angaben zu dessen verantwortlichen Person (d. h. Name, Postanschrift und elektronische Adresse);
- Bilder und andere Produktkennzeichen, die die Identifizierung des betreffenden Produkts ermöglichen, wie (gegebenenfalls) Chargen- oder Seriennummer, interne Artikel- oder Modellnummer, EAN-Code, GTIN-Code, UFI-Nummer;
- alle Warn- und Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt anzubringen oder ihm beizufügen sind, in der von dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird, festgelegten Sprache; und
- eine Selbstbescheinigung des Verkäufers, in der er sich verpflichtet, nur Produkte anzubieten, die der Produktsicherheitsverordnung entsprechen, sowie zusätzliche Angaben zur Identifizierung.
Kontaktstellen
AUTODOC hat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die es Verbrauchern und anderen Nutzern ermöglicht, bei Fragen zur Produktsicherheit direkt und schnell mit AUTODOC Kontakt aufzunehmen: https://www.autodoc.de/services/contacts
Darüber hinaus hat AUTODOC eine zentrale Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten zu Fragen der Produktsicherheit eingerichtet und diese Informationen in das Safety Gate Portal eingestellt.
Interne Prozesse
AUTODOC ist beim Safety Gate Portal registriert und hat interne Prozesse zur Gewährleistung der Produktsicherheit implementiert.
AUTODOC prüft die Angebote von Verkäufern grundsätzlich nicht, bevor sie auf dem AUTODOC Marktplatz eingestellt werden, behält sich aber das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen. AUTODOC wird sich in zumutbarem Umfang bemühen, in offiziellen, frei zugänglichen und maschinenlesbaren Online-Datenbanken oder über Online-Schnittstellen stichprobenartig zu prüfen, ob die angebotenen Produkte als rechtswidrig identifiziert wurden, insbesondere über das Safety Gate Portal.
Produktsicherheitsmeldungen, die von Nutzern über die Meldefunktion an AUTODOC übermittelt werden (siehe auch AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten), werden von AUTODOC unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der Meldung bearbeitet.
Nach Erhalt der Anordnung einer zuständigen Marktüberwachungsbehörde wird AUTODOC unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt der Anordnung tätig. AUTODOC bewertet den spezifischen Produktsicherheitsfall, ergreift die erforderlichen Maßnahmen und informiert die ausstellende Marktüberwachungsbehörde über die Wirkung der Anordnung.
Je nach konkretem Fall, Anordnung oder Meldung wird AUTODOC Angebote mit betroffenen Produkten vom AUTODOC Marktplatz entfernen, den Zugang zu ihnen sperren oder eine ausdrückliche Warnung aussprechen. AUTODOC kann auch verpflichtet sein, alle identischen Inhalte, die sich auf ein Angebot des betreffenden (gefährlichen) Produkts beziehen, zu entfernen, den Zugang dazu zu sperren oder eine ausdrückliche Warnung auszusprechen, soweit sich die Suche nach den betreffenden Inhalten auf die in der Anordnung identifizierten Informationen beschränkt und AUTODOC keine eigenständige Bewertung dieser Inhalte vornehmen muss und die Suche und die Entfernung in zumutbarer Weise durch zuverlässige automatisierte Werkzeuge durchgeführt werden kann.
Verkäufer, die häufig Produkte auf dem AUTODOC Marktplatz anbieten, die gegen diese AUTODOC Richtlinie zur Produktsicherheit, die AUTODOC Bedingungen oder geltende Gesetze, insbesondere Produktsicherheitsgesetze (z.B. die Produktsicherheitsverordnung), verstoßen, werden nach vorheriger Abmahnung für einen angemessenen Zeitraum gesperrt (siehe auch die AUTODOC Richtlinie zur Moderation von rechtswidrigen Inhalten).
Im Rahmen des implementierten Produktsicherheitsprozesses prüft AUTODOC regelmäßig Informationen über gefährliche Produkte, die von den Marktüberwachungsbehörden über das Safety Gate Portal gemeldet werden, um die freiwilligen Maßnahmen von AUTODOC zu ergreifen, die darauf abzielen, Inhalte im Zusammenhang mit Angeboten gefährlicher Produkte auf dem AUTODOC Marktplatz aufzuspüren, zu identifizieren, zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, und um die Behörde, die die Informationen über das Safety Gate Portal gemeldet hat, über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
AUTODOC arbeitet mit den Marktüberwachungsbehörden, den Verkäufern und anderen relevanten Wirtschaftsakteuren zusammen, um alle Maßnahmen zu unterstützen, die zur Beseitigung oder, falls dies nicht möglich ist, zur Minderung der Risiken, die von einem Produkt ausgehen, das auf dem AUTODOC Marktplatz angeboten wird oder wurde, getroffen werden, insbesondere durch die folgenden Maßnahmen:
- Direkte Information aller betroffenen Verbraucher, die das betreffende Produkt auf dem AUTODOC Marktplatz gekauft haben, im Falle eines Sicherheitsrückrufs, von dem AUTODOC tatsächliche Kenntnis hat oder wenn bestimmte Informationen an die Verbraucher weitergegeben werden müssen, um die sichere Verwendung eines Produkts zu gewährleisten (Sicherheitswarnung);
- Veröffentlichung von Informationen über Rückrufe zur Produktsicherheit auf dem AUTODOC Marktplatz;
- Unterrichtung des betreffenden Verkäufers über die Entscheidung, den Zugang zu den Inhalten, die sich auf ein Angebot eines gefährlichen Produkts beziehen, zu entfernen oder zu sperren;
- Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden und den einschlägigen Wirtschaftsakteuren, um wirksame Produktrückrufe zu gewährleisten, auch indem sie Produktrückrufe nicht behindern;
- Unverzügliche Unterrichtung der Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das betroffene Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, über das Safety Gate Portal über gefährliche Produkte, die auf dem AUTODOC Marktplatz angeboten werden und von denen AUTODOC tatsächliche Kenntnis hat, unter Angabe der AUTODOC zur Verfügung stehenden angemessenen Einzelheiten über das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, die Menge der noch auf dem Markt des jeweiligen Mitgliedstaates befindlichen Produkte, sofern verfügbar, und etwaige Korrekturmaßnahmen, die nach Kenntnis von AUTODOC bereits ergriffen wurden;
- Mitarbeit bei Unfällen, die AUTODOC gemeldet werden, auch durch:
- unverzügliche Information der betreffenden Verkäufer und Wirtschaftsakteure über die Informationen, die AUTODOC über Unfälle oder Sicherheitsprobleme erhalten hat, wenn AUTODOC Kenntnis davon hat, dass das betreffende Produkt von diesen Verkäufern auf dem AUTODOC Marktplatz angeboten wurde; sowie
- unverzügliche Meldung eines Unfalls über das Portal Safety Gate, von dem AUTODOC Kenntnis erlangt hat und der eine ernsthafte Gefahr oder einen tatsächlichen Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit eines Verbrauchers zur Folge hat, der durch ein auf dem AUTODOC Marktplatz bereitgestelltes Produkt verursacht wurde, und Information des Herstellers darüber;
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten, einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), durch regelmäßigen und strukturierten Informationsaustausch über Angebote, die aufgrund von Produktsicherheitsproblemen vom AUTODOC Marktplatz entfernt wurden;
- Bereitstellung des Zugangs zu AUTODOC Schnittstellen für die Online-Tools der Marktaufsichtsbehörden zur Identifizierung gefährlicher Produkte;
- soweit wie möglich bei der Ermittlung von Lieferketten gefährlicher Produkte mitzuarbeiten, indem auf Datenanfragen geantwortet wird, wenn die entsprechenden Informationen nicht öffentlich zugänglich sind; und
- auf begründeten Antrag der Marktüberwachungsbehörden das Scraping von Daten zu dem ausschließlichen Zwecke der Produktsicherheit auf der Grundlage der von den antragstellenden Marktüberwachungsbehörden angegebenen Identifizierungsparameter gestatten.
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8. AUTODOC RICHTLINIE ZUR ERWEITERTEN HERSTELLERVERANTWORTUNG (EPR)
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erklärt, was die erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet und welche wichtigsten Do's und Don'ts die Verkäufer einhalten müssen, um die AUTODOC Bedingungen und die geltende EPR-Gesetzgebung zu erfüllen.
Diese AUTODOC Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gibt nur einen groben allgemeinen Überblick über mögliche Anforderungen und Aspekte, die Verkäufer auf EU-Ebene einhalten müssen. Diese können jedoch spezifiziert sein und sich von einem EU-Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden.
Diese AUTODOC Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, abschließend zu prüfen, dass der Verkäufer, das Produkt (einschließlich der Verpackung) sowie das Angebot mit allen anwendbaren (lokalen) EPR-Gesetzen übereinstimmen und dass der Verkäufer alle diesbezüglichen Anforderungen erfüllt. Wenn ein Verkäufer unsicher ist, ob alle anwendbaren EPR-Anforderungen erfüllt sind oder was genau zu tun ist, muss der Verkäufer zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor er das Produkt auf dem AUTODOC Marktplatz bewirbt, anbietet oder verkauft.
EPR - Hintergrund und Gesetzgebung
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitischer Ansatz, der darauf abzielt, die Umweltauswirkungen während des gesamten Produktlebenszyklus zu minimieren und alle geschätzten Umweltkosten, die mit einem Produkt während seines Lebenszyklus verbunden sind, in den Marktpreis des Produkts einzubeziehen. Ziel ist es, die Verantwortung für den Lebenszyklus eines Produkts (einschließlich Design, Rücknahme, Recycling und endgültige Entsorgung) auf den Hersteller zu übertragen. In diesem Zusammenhang hat der Begriff "Hersteller" eine weit gefasste Bedeutung und kann Hersteller, Importeure, Händler und Verkäufer umfassen.
In der EU gibt es einen wachsenden Bestand an EPR-Rechtsvorschriften, von denen einige direkt anwendbar sind und andere in nationales Recht umgesetzt wurden. Dazu gehören insbesondere die Europäische Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (die bald durch die neue Verpackungsverordnung aufgehoben wird), die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie), die Europäische Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und die Europäische Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Die Europäische Kommission bietet hier weitere Informationen über Abfall und Recycling sowie einen Überblick über alle abfallbezogenen EU-Rechtsvorschriften an. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gesetze der EU-Mitgliedstaaten, die die oben genannten EU-Vorschriften umsetzen und/oder ergänzen.
Die EPR gilt für zahlreiche verschiedene Arten von Produkten (d. h. EPR-Kategorien). Die gebräuchlichsten Kategorien sind Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) und Batterien/Akkumulatoren (siehe die folgenden Abschnitte).
Diese Produkte dürfen nur dann auf dem AUTODOC Marktplatz beworben, angeboten oder verkauft werden, wenn der Verkäufer und die Produkte (einschließlich der Verpackung) alle geltenden EPR-Anforderungen erfüllen. Die erweiterten Herstellerpflichten sind vielfältig und unterscheiden sich je nach EU-Mitgliedsstaat erheblich und müssen daher vom Verkäufer individuell in Bezug auf alle relevanten EU-Mitgliedsstaaten geprüft werden. Dies kann die Registrierung in nationalen Abfallmanagementsystemen, die Bereitstellung der Registrierungsnummern und weiterer Informationen (einschließlich der Dokumentation von Nachweisen) während des Onboarding-Prozesses auf dem AUTODOC Marktplatz oder danach, die Bereitstellung weiterer Informationen für Kunden und (nationale) Abfallmanagementsysteme sowie die finanzielle Beteiligung an solchen Systemen umfassen. Dies kann auch die Rücknahme von Abfällen oder gebrauchten Produkten beim Angebot oder Verkauf von Produkten und die Bereitstellung von Informationen über diese Möglichkeit beinhalten. Die erweiterte Herstellerverantwortung umfasst auch die entsprechenden Kennzeichnungsanforderungen gemäß den EU-Rechtsvorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung und den einschlägigen nationalen Gesetzen.
AUTODOC kann im Rahmen des Onboarding-Prozesses einen Nachweis über die erforderlichen Registrierungen verlangen. Darüber hinaus kann AUTODOC stichprobenartig die Einhaltung aller anwendbaren EPR-Gesetze und des entsprechenden nationalen Rechts durch die Verkäufer während des Onboarding-Prozesses und danach überprüfen.
EPR für Verpackungen
Der Begriff "Verpackung" umfasst im Allgemeinen alle Produkte, die für die Aufbewahrung, den Schutz, die Handhabung, die Lieferung und die Präsentation von Waren verwendet werden, unabhängig von ihrem Material. Die EPR-Bestimmungen für Verpackungen gelten für alle kommerziellen Nutzer von Verpackungen, einschließlich der Verkäufer auf dem AUTODOC Marktplatz, da die Verkäufer Verpackungen verwenden, um ihre Produkte an die Käufer zu versenden.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten müssen sich die Verkäufer registrieren lassen und an einem Verpackungssystem teilnehmen. Die Verkäufer erhalten eine Registrierungsnummer, die während des Anmeldevorgangs angegeben werden muss. AUTODOC kann als Nachweis Unterlagen und weitere Informationen verlangen. Darüber hinaus kann der Verkäufer verpflichtet sein, der zuständigen Behörde die Menge der jährlich anfallenden Verpackungsabfälle zu melden. Die Verkäufer müssen auch sicherstellen, dass die verwendeten Verpackungen allen geltenden Kennzeichnungsvorschriften entsprechen und dass alle Meldepflichten bezüglich der Verpackungsmengen an die zuständigen Behörden erfüllt werden.
EPR für Batterien
Die EPR-Batterievorschriften der EU gelten im Allgemeinen für alle "Hersteller" von Batterien. Der Begriff "Hersteller" umfasst auch alle Vertreiber oder Verkäufer von Batterien oder Produkten, die solche Batterien enthalten.
"Batterien" sind alle Kategorien von Batterien, einschließlich
- Tragbare Batterien
- Batterien für Start, Beleuchtung und Zündung (SLI-Batterien)
- Leichte Transportmittelbatterien (LMT-Batterien)
- Batterien für Elektrofahrzeuge
- Industrielle Batterien
Die Registrierung wird für Hersteller (einschließlich Verkäufer) in allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 18. August 2025 obligatorisch sein. In mehreren EU-Mitgliedstaaten ist die Registrierung jedoch bereits verpflichtend. Verkäufer erhalten eine Registrierungsnummer, die bei der Einstellung auf dem AUTODOC Marktplatz angegeben werden muss. AUTODOC kann als Nachweis Unterlagen und weitere Informationen verlangen. Die Hersteller (einschließlich der Verkäufer) müssen außerdem einen finanziellen Beitrag zur Sammlung, Behandlung und zum Recycling von Batterien leisten, über Batterien und Altbatterien Bericht erstatten und Kunden und Abfallentsorgungsunternehmen spezifische Informationen zur Verfügung stellen.
EPR für elektronische und elektrische Geräte
Die EU-Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) gelten für "Hersteller" von Elektro- und Elektronikgeräten. Der Begriff "Hersteller" umfasst jedoch auch jeden in der EU niedergelassenen Händler oder Verkäufer, der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke verkauft, sowie jeden in einem Drittland niedergelassenen (Weiter-)Verkäufer, der Elektro- und Elektronikgeräte in der EU verkauft.
Unter EEE können u.a. die folgenden Produktgruppen fallen:
- Große und kleine Haushaltsgeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Verbrauchergeräte und Photovoltaikmodule
- Beleuchtungsanlagen
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (außer ortsfeste industrielle Großwerkzeuge)
- Geräte für Spielzeug, Freizeit und Sport
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Hersteller (auch Verkäufer) müssen sich in den nationalen Systemen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrieren. Nach der Registrierung erhalten die Verkäufer eine Registrierungsnummer, die bei der Einstellung auf dem AUTODOC Marktplatz angegeben werden muss. AUTODOC kann als Nachweis Unterlagen und weitere Informationen verlangen. Verkäufer müssen auch finanzielle Beiträge zur Sammlung, Behandlung und zum Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten leisten und können verpflichtet sein, gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen und die Kunden über diese Möglichkeit zu informieren, wenn sie neue Geräte anbieten oder verkaufen. Darüber hinaus müssen den zuständigen nationalen Behörden regelmäßig Berichte über die Art und die Anzahl der hergestellten, vertriebenen oder verkauften Elektro- und Elektronikgeräte vorgelegt werden, und es muss sichergestellt werden, dass alle geltenden Kennzeichnungsvorschriften wie die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die Verkäufer den Kunden und den nationalen EEE-Abfallentsorgungssystemen weitere spezifische Informationen zur Verfügung stellen, wozu auch ihre Registrierungsnummer auf den Rechnungen gehören kann.
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9. AUTODOC RICHTLINIE ZUR ENERGIEKENNZEICHNUNG
AUTODOC setzt sich dafür ein, dass der AUTODOC Marktplatz ein Ort ist, an dem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer wohlfühlen und den Marktplatz optimal nutzen können. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer alle geltenden Bedingungen von AUTODOC einhalten, insbesondere die Verkäuferbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den AUTODOC Marktplatz und die AUTODOC Richtlinien (zusammen die "AUTODOC Bedingungen") sowie alle geltenden (lokalen) Gesetze. Diese AUTODOC Richtlinie zur Energiekennzeichnung enthält die wichtigsten Informationen zur Energiekennzeichnung von Produkten, die von Verkäufern auf dem AUTODOC Marktplatz verkauft werden.
Diese AUTODOC Richtlinie zur Energiekennzeichnung gibt nur einen allgemeinen Überblick über mögliche Anforderungen und Aspekte, die Verkäufer auf EU-Ebene einhalten müssen. Diese können jedoch spezifiziert sein und/oder sich von einem EU-Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden.
Diese AUTODOC Richtlinie zur Energiekennzeichnung stellt keine Rechts- oder Compliance-Beratung durch AUTODOC dar. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, abschließend zu prüfen, ob das Produkt und das Angebot allen geltenden (lokalen) Energiekennzeichnungsgesetzen entsprechen und ob der Verkäufer alle diesbezüglichen Anforderungen erfüllt. Wenn ein Verkäufer unsicher ist, ob die Gesetzgebung zur Energiekennzeichnung auf ein bestimmtes Produkt anwendbar ist, und wenn ja, ob alle anwendbaren Anforderungen an die Energiekennzeichnung erfüllt sind oder was genau zu tun ist, sollte der Verkäufer zunächst professionellen Rechtsrat einholen, bevor er das Produkt auf dem AUTODOC Marktplatz bewirbt, anbietet oder verkauft.
Auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Vorschriften zur Energiekennzeichnung. Die grundlegenden Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten sind in der europäischen Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369 festgelegt, die einen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung schafft. Darüber hinaus werden in delegierten Verordnungen der EU-Kommission spezifische Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung für bestimmte Produktgruppen (z. B. Leuchtmittel, elektronische Displays) festgelegt. Zudem gibt es weitere EU-Verordnungen zur Energiekennzeichnung, die von der europäischen Energiekennzeichnungsverordnung unabhängig sind, darunter insbesondere die europäische Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter.
Alle (delegierten) Verordnungen enthalten Verpflichtungen zur Energiekennzeichnung für Lieferanten und Verkäufer. Geregelt wird dabei insbesondere, wie der Energieverbrauch dem Käufer angezeigt werden muss, welche Etiketten und Informationsblätter dem Produkt beiliegen müssen, wie das Energieetikett aussehen muss, etc. Für Hersteller und Verkäufer können unterschiedliche Anforderungen gelten. So ist zum Beispiel allein der Hersteller verpflichtet, das Produkt in der Europäischen Produktdatenbank EPREL zu registrieren. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt um ein energieverbrauchsrelevantes Produkt handelt und ob es unter eine der (delegierten) Verordnungen fällt.
In den Fällen, in denen Energieetiketten mit dem Angebot auf dem AUTODOC Marktplatz bereitgestellt und/oder mit dem Produkt geliefert werden müssen, müssen Verkäufer genau das spezifische Energieetikett verwenden, das in der jeweiligen (delegierten) Verordnung vorgesehen ist (z.B. dürfen Farben, Größen und Texte nicht von den Vorlagen abweichen).